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Wer sich amtlich mit der Barriere­freiheit befasste

Die Fragen zur Barrierefreiheit kamen nicht allein von Demonstranten. Bundesministerien rechneten vor, wem stufenlose Wege nützen. An der TU Berlin entstand 2008 eine Studie, die alten und neuen Bahnhof vergleichen sollte.

Moderner Landtagsbau aus Glas neben dem barocken Neuen Schloss in Stuttgart
Inhalt
  1. Für wen Barriere­freiheit zählt
  2. Die Vergleichs­studie der TU Berlin (2008)
  3. Das Bündnis Barrierefreies Stuttgart 21
  4. Landespolitik und Landes­behinderten­beauftragter
  5. Einordnung

Für wen Barriere­freiheit zählt

Barrierefreiheit wird oft so behandelt, als ginge sie eine kleine Gruppe an. Zwei Veröffentlichungen von Bundesministerien zeichnen ein anderes Bild. Das Wirtschaftsministerium ließ 2004 die ökonomischen Impulse eines barrierefreien Tourismus untersuchen, gemeinsam mit dem Familienministerium folgte 2010 ein Faktenblatt zum „Wirtschaftsfaktor Alter“. Die Kernaussage beider Papiere passt in eine Tabelle:

Anteil der Bevölkerung, für den barrierefreie Umgebung zählt
AnteilBedeutung von BarrierefreiheitWer dazugehört
etwa 10 %zwingend erforderlichMenschen im Rollstuhl, blinde, gehörlose und andere schwer behinderte Menschen
30 bis 40 %notwendigMenschen mit chronischer Erkrankung, Unfallfolgen, Eltern mit Kinderwagen, Reisende mit schwerem Gepäck, ältere Menschen
100 %komfortabelalle

Aus der Studie von 2004 stammen zwei weitere Zahlen: Für 74,1 Prozent der mobilitäts- und aktivitätseingeschränkten Reisenden ist eine barrierefreie An- und Abreise wichtig für die Wahl des Ziels. 52,1 Prozent der Reisenden mit Behinderung fühlen sich gerade dabei beeinträchtigt.

Das Faktenblatt von 2010 blickt nach vorn. Im Jahr 2035 wird Deutschland eine der ältesten Bevölkerungen der Welt haben, knapp die Hälfte der Menschen wird 50 Jahre oder älter sein, jeder Dritte älter als 60. Nur etwa vier Prozent der Deutschen sind von Geburt an behindert. Die meisten Einschränkungen kommen mit dem Alter.

Die Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle nannte in Vorträgen 6,7 Millionen registrierte schwerbehinderte Menschen in Deutschland, 8,1 Prozent der Bevölkerung. Etwa die Hälfte von ihnen ist über 65 Jahre alt.

Die Vergleichs­studie der TU Berlin (2008)

Im August 2008 entstand an der Technischen Universität Berlin eine Studie mit dem Titel „Die barrierefreie Gestaltung des alten und des geplanten Hauptbahnhofs in Stuttgart“. Als Projektpartner waren die Stadt Stuttgart, die Deutsche Bahn und die Stuttgarter Straßenbahnen beteiligt. Die Studie sollte beide Bahnhöfe nebeneinanderstellen. Ganz gelang das nicht:

Die Barrierefreiheit im Bezug auf die sensorischen und kognitiven Behinderungen konnte innerhalb der vorliegenden Pläne, der Auswertung von Beteiligungsverfahren und durch Expertengespräche nicht geklärt werden.

Quelle: Vergleichende Studie der barrierefreien Gestaltung des alten und des geplanten neuen Hauptbahnhofs in Stuttgart, TU Berlin, August 2008

Ein Vertreter der Bahn rechnete mit Plänen in der nötigen Detailschärfe nicht vor 2011. Für eine belastbare Gegenüberstellung, so die Autoren, müsse dann eine zweite Studie folgen. Bis dahin müsse der Verweis der Bahn auf die „selbstverständliche“ Umsetzung der DIN-Standards genügen.

Ein Satz aus der Studie fasst die Verwunderung gut zusammen: Es sei unvorstellbar, dass bei einer so großen Planung diese doch relativ kleinen Probleme nicht zu integrieren seien. Zumal Fördermittel vergeben würden, die auch von Menschen erwirtschaftet würden, die später in der eigenständigen Nutzung eingeschränkt seien.

Breiter Bahnsteig in Neustrelitz mit Überdachung, Leitstreifen und mehreren Gleisen

Das Bündnis Barrierefreies Stuttgart 21

Die Behindertenverbände nehmen ihr gesetzliches Mitspracherecht bei Stuttgart 21 über den Dachverband integratives Planen und Bauen wahr, kurz dipb. Sein Leitsatz lautet „Barrierefreiheit ist planbar“. Unter seiner Federführung entstand das Bündnis „Barrierefreies Stuttgart 21“, das sich nach eigener Aussage zum Projekt selbst neutral verhält. Nach Angaben des Projektsprechers stand die Bahn seit Juni 2010 im engeren Kontakt mit den Verbänden; regelmäßige Treffen mit einer Arbeitsgruppe des Bündnisses waren angekündigt.

Als Mitglieder führte das Bündnis diese Organisationen auf:

  • Aktive Behinderte
  • Albinismus, Gruppe Baden-Württemberg
  • Amsel
  • Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Stuttgart
  • Bahnhofsmission Stuttgart
  • BHZ
  • Blinden- und Sehbehindertenverband Ost
  • Caritasverband Stuttgart
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Evangelischer Blinden- und Sehbehindertendienst Württemberg
  • Johanniter-Unfall-Hilfe, Landesverband Baden-Württemberg
  • Körperbehindertenverein Stuttgart
  • Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen
  • Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter
  • Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte
  • Lebenshilfe, Landesverband und Stuttgart
  • Malteser Hilfsdienst
  • Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle
  • Nikolauspflege
  • Schwerhörigenverein
  • Stadtseniorenrat Feuerbach und Stuttgart
  • VdK

Welche Forderungen des Bündnisses die Bahn übernahm, war von außen lange nicht nachzuvollziehen. Im Januar 2012 erfuhren Kritiker in einer Sitzung des dipb, der Verband sei für ihre Fragen „nicht der richtige Ansprechpartner“. Im November 2012 schlossen dipb und Bahn eine Kooperationsvereinbarung. Die Bahn kündigte sie unter dem Titel „Für barrierefreie Bahnhöfe im Projekt Stuttgart 21“ an, die Stuttgarter Zeitung schrieb, es würden Lösungen für behinderte Fahrgäste gesucht.

Landespolitik und Landes­behinderten­beauftragter

Im Mai 2012 forderte der damalige Landes-Behindertenbeauftragte von Baden-Württemberg, die Vorschläge für Barrierefreiheit bei Stuttgart 21 „eins zu eins“ umzusetzen. Im November desselben Jahres lud die grüne Landtagsfraktion zu einem Fachgespräch mit dem Titel „Barrierefreiheit: Bahnhöfe dürfen kein Hindernis sein“. Ein Vertreter der Bahntochter DB Station&Service stellte dort die Planung vor, Kritiker hielten Kurzvorträge. Die Stuttgarter Nachrichten berichteten, die Veranstaltung sei eskaliert.

Bereits im September 2011 hatte es im Stuttgarter Rathaus einen Themenabend unter dem Motto „K21: der barrierefreie Kopfbahnhof für ALLE“ gegeben, auf Einladung einer Gemeinderatsfraktion. Der Schlichter, der Landes-Behindertenbeauftragte, die Bahn und die oberste Brandschutzbehörde waren eingeladen. Sie sagten ab.

Roter Aufzugsturm mit U-Bahn-Zeichen am Münchner Orleansplatz, der Zugang zu einem unterirdischen Bahnhof

Einordnung

Die amtlichen Papiere widersprechen sich in einem Punkt nicht: Barrierefreiheit betrifft viele, und ihr Anteil wächst. Die Studie der TU Berlin zeigt, dass sich wichtige Fragen 2008 noch nicht beantworten ließen, drei Jahre nach dem Planfeststellungsbeschluss. Und die Verbände bekamen ihren Platz am Tisch spät, als die Grundmaße des Bahnhofs längst feststanden.

Wie die Zahlen zu den Bahnhöfen im Land aussahen, steht auf der Seite Bahnhöfe in Baden-Württemberg.

Bildrechte, teils als Ausschnitt: Landtag und Neues Schloss: Martin Hahn, CC0, Wikimedia Commons; Bahnhof Neustrelitz, März 2026: LarsMueller, CC0, Wikimedia Commons; Aufzug am Orleansplatz, München (Ausschnitt): Renardo la vulpo, CC0, Wikimedia Commons.