Direkt zum Text
Menü

Fluchtwege für alle, oder nur für die, die laufen können?

Im Kopfbahnhof führen neun ebenerdige Wege ins Freie. Im Tiefbahnhof führen alle Wege nach oben, und im Brandfall darf niemand einen Aufzug benutzen.

Metalltreppe im Herbstlaub, die von einem Rettungsstollen der Stuttgarter S-Bahn steil bergauf führt
Inhalt
  1. Das Szenario, mit dem man planen muss
  2. Neun Wege ins Freie gegen keinen
  3. Was der Schlichter­spruch verlangte
  4. Ein Widerspruch in den Antworten
  5. Was Normen und Bauordnung verlangen
  6. Lösungen, die es gibt
  7. Simulationen und ihre Grenzen
  8. Einordnung 2026

Das Szenario, mit dem man planen muss

Wer Gebäude plant, in denen sich viele Menschen aufhalten, geht vom ungünstigsten Fall aus. Für den Tiefbahnhof ist das ein brennender Zug in der Spitzenstunde. Dann können sich im ganzen Bahnhof 16.000 Menschen aufhalten, rund 4.000 davon auf einem einzigen Bahnsteig.

Bei einem Brand werden Aufzüge und Rolltreppen abgeschaltet. Das schreiben die Brandschutzregeln vor, weil Rauch und Hitze die Technik lahmlegen und Menschen in einer Kabine eingeschlossen werden könnten. Als Fluchtweg bleiben dann die fünf Festtreppen je Bahnsteig, jede 2,35 Meter breit und sieben Meter hoch.

Zwei Dinge machen diese Treppen im Ernstfall schwierig:

  1. Sie führen nach oben. Rauch steigt ebenfalls nach oben und sammelt sich unter dem Gewölbe. Wer flieht, läuft ihm entgegen.
  2. Die Rettungskräfte kommen denselben Weg herunter, im Extremfall gegen Tausende Menschen, die hinaufwollen.

Neun Wege ins Freie gegen keinen

Fluchtwege im heutigen Kopfbahnhof und im geplanten Tiefbahnhof
MerkmalKopfbahnhofTiefbahnhof
Ebenerdige Wege ins Freie9: Nordausgang und die Enden der 8 Bahnsteigekeiner
Richtung der Fluchtwaagerecht7 m nach oben
Abzug von Rauchoffen, Rauch zieht abüber die Lichtaugen, rund 7 % der Decke
Weg für Menschen im Rollstuhlaus eigener Kraft ins Freiewarten auf Hilfe an einem rauchfreien Steg
Höhe des RaumesGleishalle unter freiem HimmelHalle etwa 15 m hoch, unter der Erde

Ein Kaufhaus ohne barrierefreie Fluchtwege kann man meiden. Wer auf die Bahn angewiesen ist, hat in Stuttgart nur diesen einen Hauptbahnhof.

Ebenes Bahnsteigende im Kopfbahnhof mit Signalbrücke und Blick auf die Gleisanlagen

Was der Schlichter­spruch verlangte

Im November 2010 forderte Heiner Geißler in seinem Spruch ausdrücklich, die Fluchtwege barrierefrei zu machen. Kurz darauf wollte ein Bürger auf der Plattform direktzu wissen, wie das technisch gehen soll. Seine Überlegung: Rollstuhlfahrer erreichen die Stege nur über flache, breite Rampen. Da niemand vorher weiß, wo es brennt, bräuchte jeder Bahnsteig drei solche Rampen, je eine in jedem Drittel, damit niemand an der Brandstelle vorbei muss.

Am 25. Januar 2011 antwortete Bahnvorstand Volker Kefer. Wir stellen seine Kernsätze den Einwänden gegenüber, die Kritiker damals formulierten:

Die Antwort der Bahn und die Einwände dazu
Aussage der BahnEinwand
„Grundsätzlich ist der neue Hauptbahnhof als barrierefreier Bahnhof geplant.“Der bestehende Kopfbahnhof ist es schon heute, ohne einen einzigen Aufzug.
„Die Barrierefreiheit wird hier mittels Aufzügen umgesetzt.“Also nicht aus eigener Kraft, sondern nur, solange die Technik läuft.
Die Lösung gelte „auch für die überwiegende Anzahl möglicher Evakuierungsfälle“.Für die überwiegende Anzahl, nicht für alle.
Eine Rampe zu den rund 7 m höher liegenden Stegen lasse sich nicht ohne wesentliche Nachteile darstellen.Eine Rampe wäre besser als keine, bräuchte auf dem Bahnsteig aber viel Platz, der fehlt.
„Der Brandfall im Bahnsteigbereich ist insoweit ein besonderer Evakuierungsfall, weil dann die Nutzung von Aufzügen nicht gestattet ist.“Damit fehlt für Menschen, die nicht laufen können, jeder eigene Fluchtweg.
Mitreisende, DB-Personal und Sicherheitskräfte sollen bei der Evakuierung von Menschen mit Gehbehinderung helfen.In Panik denkt jeder zuerst an sich. Wer hilft, braucht Zeit, die im Rauch fehlt.
Lautsprecherdurchsagen fordern zur Unterstützung auf.Durchsagen gehen in Lärm und Schreien leicht unter.
Als Beispiel für einen Brand nennt die Antwort einen Papierkorb.Gefährlich ist ein brennender Zug. Allein 2011 brannten Züge in Deutschland fast monatlich, siehe Zugbrände.
Die Lichtaugen in der Decke bilden eine „natürliche Entrauchungsanlage“.Sie machen nur einen kleinen Teil der Decke aus; geöffnet könnten sie einen Kamineffekt verstärken.
Die Bahnsteigbreite von 10 m erlaube es, am Brand vorbei einen sicheren Steg zu erreichen.An den Engstellen sind es 1,24 m. Dort staut sich, wer langsam ist.

Ein Widerspruch in den Antworten

Ein paar Wochen später, am 4. März 2011, beantwortete derselbe Bahnvorstand eine Frage zu Stromausfällen in Tunneln. Darin heißt es, in den Stationen versorgten Ersatzgeneratoren unter anderem „so genannte Feuerwehraufzüge“, und weiter: „Diese können dann auch von den Fahrgästen genutzt werden.“

In der Antwort vom Januar war die Nutzung von Aufzügen im Brandfall dagegen „nicht gestattet“. Welche Regel im Tiefbahnhof gilt, ob es dort Feuerwehraufzüge gibt und wer sie im Ernstfall benutzen darf, beantworten die beiden Schreiben nicht. Die Frage, die Kritiker damals stellten, ist bis heute aktuell: Wer entscheidet in der Rauchschicht, wer mitfahren darf? Eine Beinprothese sieht man niemandem an.

Unterirdische Kaverne mit drei Türen und grünen Fluchtwegschildern an einem Notausgang des Zürcher Weinbergtunnels

Was Normen und Bauordnung verlangen

Die Rechtslage ist weniger eindeutig, als man meinen würde. Die Musterbauordnung verlangt in Paragraf 33 einen ersten und einen zweiten Rettungsweg. Für Menschen mit Behinderung fehlt dort eine konkrete Regel zur Selbstrettung. Der Entwurf der Norm DIN 18030 hatte noch einen eigenen Punkt zu Rettungswegen. Die Nachfolgenorm DIN 18040 regelt im Abschnitt 4.4 das Warnen, Orientieren, Informieren und Leiten nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, also immer über zwei Sinne, etwa Sehen und Hören. Die Frage der Selbstrettung klammert auch sie aus.

Fachleute für barrierefreies Bauen kritisierten 2011, dass Brandschutzkonzepte meist nur die Selbstrettung von Menschen ohne Einschränkung prüfen. Der Rettungsplan sei in der Regel nicht auf Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Wahrnehmung ausgelegt, auch nicht auf ältere Menschen oder Eltern mit kleinen Kindern. Das widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und Paragraf 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes.

Mehr zu den Vorschriften auf der Seite Gesetze und Normen.

Lösungen, die es gibt

Barrierefreie Rettung ist kein ungelöstes Rätsel. Aus der Fachliteratur zum barrierefreien Bauen stammen diese Ansätze:

  1. Rauchdichte Vorräume und Schutzbereiche mit genug Bewegungsfläche vor den Aufzügen, in denen Menschen sicher warten können.
  2. Normale Aufzüge, die als Rettungsweg zugelassen werden, wenn die Stromzufuhr vor dem Hauptschalter des Gebäudes abgezweigt ist.
  3. Eine brandgeschützte Zuleitung zu diesen Aufzügen in der Feuerwiderstandsklasse F30.
  4. Eine Taste in der Kabine, mit der sich die Tür schließen lässt, auch wenn Rauch die Lichtschranke auslöst.
  5. Rohr- oder Schlauchrutschen als zusätzlicher Weg für Menschen, die keine Treppe steigen können. Sie gelten in der Fachliteratur als preiswert und international bewährt.
  6. Außenaufzüge, die vom Brandherd getrennt ins Freie führen.

Die Punkte 2 bis 4 stammen aus einer Broschüre der Bayerischen Architektenkammer zur Norm DIN 18024 Teil 2.

Unterirdischer S-Bahnsteig in Hattingen mit gelb-grün gestreiften Säulen und einem einzelnen Gleis

Simulationen und ihre Grenzen

Die Bahn ließ Brand und Rauch im Tiefbahnhof simulieren. Nach Angaben einer Ingenieursgruppe aus dem Kreis der Kritiker wurde dabei nur ein Teil des Bahnhofs nachgebildet, im Bereich einer einzigen Verteilerebene. Sie hielten die Ergebnisse deshalb nicht für übertragbar auf einen echten Brand.

Im Juli 2011 stellten Kritiker eine eigene Simulation vor. Mit der Schweizer Software SimWalk Transport untersuchten sie die Fahrgastströme. Ihre These: Schon im normalen Betrieb gibt es beim Umsteigen zwischen mehreren Zügen ein unangenehmes Gedränge an Treppen und Rolltreppen. Bei einer schnellen Räumung der Halle wäre es deutlich schlimmer.

Einordnung 2026

Die Bahnsteighalle ist gebaut, die Lage der Treppen damit auch. Ob die Bahn seit 2011 zusätzliche Schutzbereiche oder Feuerwehraufzüge für Fahrgäste eingeplant hat, belegen die Unterlagen dieses Dossiers nicht. Die Forderung aus dem Schlichterspruch ist klar formuliert: Die Fluchtwege sind barrierefrei zu machen. Daran sollte sich jede Antwort messen lassen.

Aktualisiert im Oktober 2026.

Bildrechte, teils als Ausschnitt: Treppe zum Rettungsstollen Heidenklinge, 2024 (Ausschnitt): Ikar.us, CC BY 3.0 de, Wikimedia Commons; Bahnsteigende im Kopfbahnhof, 2025: Klemens Maier, CC0, Wikimedia Commons; Notausgang-Kaverne im Weinbergtunnel, 2024: Me146, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons; S-Bahnhof Hattingen Mitte, 2024: Deutschereditor, CC0, Wikimedia Commons.