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Der Planfeststellungs­beschluss und seine Ausnahmen

Für die Talquerung mit dem neuen Hauptbahnhof erließ das Eisenbahn-Bundesamt 2005 einen Beschluss von 389 Seiten. Einige wenige Stellen darin entscheiden darüber, wie barrierefrei und sicher der Bahnhof wird.

Fertige Kelchstütze aus hellem Beton mit Lichtöffnung, darunter Hilfsstützen und Bauplanen
Inhalt
  1. Eckdaten des Beschlusses
  2. Belange behinderter Menschen: „vermeidbar“
  3. Breite neben den Treppen: „pauschales Vorbringen“
  4. Die Ausnahme beim Gefälle
  5. Der Fildertunnel im Abschnitt 1.2
  6. Die Richtlinie 813: Bahnhöfe planen nach Modulen
  7. Was „vertretbar“ heißt

Eckdaten des Beschlusses

Ein Planfeststellungsbeschluss ist die Baugenehmigung für ein großes Verkehrsprojekt. Er wägt Einwände ab, legt Auflagen fest und lässt Ausnahmen zu. Für Stuttgart 21 gibt es mehrere solcher Abschnitte; der wichtigste für den Bahnhof ist der Abschnitt 1.1.

Wer den Beschluss lesen will, findet die für dieses Dossier wichtigen Stellen in den Abschnitten 4.8 und 4.9, ab Seite 371.

Belange behinderter Menschen: „vermeidbar“

Die zentrale Aussage zur Barrierefreiheit ist kurz:

Die Belange behinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen werden in ausreichendem Maße berücksichtigt. Eine vermeidbare Benachteiligung ist nicht zu erkennen.

Quelle: Planfeststellungsbeschluss PFA 1.1, Abschnitt 4.9, ab S. 374

Das Wort „vermeidbar“ trägt hier viel Gewicht. Gelesen heißt der Satz auch: Benachteiligungen, die sich nach Ansicht der Behörde nicht vermeiden lassen, sind hinzunehmen. Im folgenden Abschnitt 4.9.1 wird das deutlicher. Die Bahn sagt zu, die Norm DIN 18024 bei Rampenneigungen und Aufzugsmaßen einzuhalten. Und weiter:

Unumgängliche Abweichungen von dieser technischen Norm können zwar im Einzelfall zu Umwegen führen, stellen jedoch die grundsätzlich vorhandene Möglichkeit der barrierefreien Erreichbarkeit aller wichtigen Bahnhofsbereiche nicht in Frage. Sie sind daher vertretbar und beeinträchtigen die Rechtmäßigkeit des Gesamtvorhabens nicht.

Quelle: Planfeststellungsbeschluss PFA 1.1, Abschnitt 4.9.1

Umwege also. Für jemanden im Rollstuhl kann ein Umweg zum nächsten funktionierenden Aufzug über einen vollen Bahnsteig führen, an Engstellen vorbei. Ob das „vertretbar“ ist, beurteilt man vermutlich anders, wenn man selbst auf den Aufzug angewiesen ist.

Kelchstütze im Rohbau im Juni 2023, mit Lichtöffnung, gehalten von schlanken Stahlstützen, ringsum Gerüste

Breite neben den Treppen: „pauschales Vorbringen“

Im Verfahren hatten Einwender die schmale Fläche neben den Treppenanlagen und zu steile Treppen gerügt. Die Behörde antwortete im Abschnitt 4.8.2.4:

Der allgemeine Einwand, die vorgesehenen Platzverhältnisse führten zu einer individuellen Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls, bietet keine substantiellen Anhaltspunkte für eine tatsächliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Beanstandet wird darüber hinaus, die begehbare Bahnsteigbreite neben den Treppenanlagen sei unzumutbar schmal und gefährlich. [...] Auch diesem pauschalen Vorbringen können keine Anzeichen für die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintrittes entnommen werden.

Quelle: Planfeststellungsbeschluss PFA 1.1, Abschnitt 4.8.2.4, S. 371

Im selben Abschnitt geht es um die Lage des Bahnhofs unter der Erde. Einwender hatten auf die Gefahr von Anschlägen hingewiesen. Die Behörde sah keine besondere Erhöhung der Gefahr, unter anderem mit Blick auf die schon bestehenden unterirdischen Anlagen wie die Klett-Passage und die Stadt- und S-Bahn-Ebenen. Das moderne Rettungskonzept biete gegenüber dem heutigen Zustand einen verbesserten Standard.

Bemerkenswert ist, wie die Einwände behandelt werden: als „Sicherheitsgefühl“ und „pauschales Vorbringen“. Konkrete Maße, etwa die 2,04 Meter neben den Rolltreppen, tauchen in der Abwägung nicht auf.

Die Ausnahme beim Gefälle

Im Abschnitt 4.8.3 werden die Abweichungen vom Regelwerk der Bahn zugelassen, an erster Stelle die Längsneigung im Bahnhof. Die Bahn hatte 15,143 Promille beantragt, gegenüber der üblichen Regelneigung von 2,5 Promille. Die Rechtsgrundlage ist Paragraf 7 Absatz 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung in Verbindung mit dem Modul 813.0201 der Konzernrichtlinie.

Die Einwände und die Antwort der Behörde haben wir auf der Seite Gefälle ausführlich dargestellt.

Der Fildertunnel im Abschnitt 1.2

Für den Fildertunnel gilt ein eigener Beschluss. Auf Seite 303 legt er die Fluchtwege fest: mindestens 1,20 Meter breit, 2,20 Meter hoch, an einer Seite jeder Röhre. Eine Verbreiterung lehnte die Behörde ab. Was das in der Praxis bedeutet, steht unter Fildertunnel.

Gläsernes Lichtauge der Bahnsteighalle hinter einem Bauzaun, dahinter kahle Bäume und ein Baukran

Die Richtlinie 813: Bahnhöfe planen nach Modulen

Wie die Bahn Bahnsteige und Zugänge plant, regelt ihre Konzernrichtlinie 813 „Personenbahnhöfe planen“. Für den Tiefbahnhof sind vor allem die Module der Gruppe 81302 „Bahnsteige und ihre Zugänge planen“ wichtig, in der Fassung vom 14. Oktober 2005:

Module der Gruppe 81302 (Stand 14.10.2005)
ModulTitel
813.0101Planungsgrundlagen und -grundsätze
813.0201Bahnsteige konstruieren und bemessen
813.0202Bahnsteigzugänge konstruieren und bemessen
813.0203Bahnsteigüberdachungen konstruieren und bemessen
813.0204Ausstattung der Bahnsteige und ihrer Zugänge

Seit dem 1. Mai 2012 gilt eine Neufassung der Richtlinie. Der Beschluss von 2005 beruht auf den älteren Fassungen.

Was „vertretbar“ heißt

Auf diesem Beschluss beruht das Baurecht der Bahn. Unangreifbar in der Sache macht ihn das nicht. Er zeigt, wie eine Behörde 2005 abgewogen hat: Barrierefreiheit grundsätzlich ja, Abweichungen im Einzelfall hinnehmbar, Einwände zu Breite und Gefälle allgemein gehalten.

Fünf Jahre später verlangte der Schlichter, die Durchgänge zu verbreitern und die Fluchtwege barrierefrei zu machen. Diese Forderungen gehen über den Beschluss hinaus. Wie sie umgesetzt wurden, verfolgen wir auf der Seite Schlichtung.

Bildrechte, teils als Ausschnitt: Fertige Kelchstütze, Januar 2019: Sam Gamdschie, CC BY 3.0, Wikimedia Commons; Kelchstütze im Rohbau, Juni 2023 (Ausschnitt): Lisa Sommer, CC0, Wikimedia Commons; Lichtauge der Bahnsteighalle, April 2026 (Ausschnitt): Mussklprozz, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons.